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Management unter Berücksichtigung der Liquiditätsregeln von Basel II

Um aktiv mit einem Geldgeber verhandeln zu können bedarf es - auch - der Kenntnis seiner Ziele, Wünsche, Gedanken und deren Grundlagen und Hintergründe. Um ein Unternehmen erfolgreich zu steuern oder zu beurteilen, bedarf es - durchaus - eines Navigators. Denn auch wenn der "Basel II Akkord" noch auf sich warten läßt, verhalten sich die Geldgeber schon allemal so; dafür sorgen schon die internen Revisionen und organisatorischen Vorschriften.

Dr. Rolf Neuefeind




"Ein Gespenst namens Basel"

(von Corinna Cramer, Business-Dossier, F.A.Z.-Archiv) - Auszug aus dem ca 50-seitigen Dossier:

„Ein Bankier ist ein Mensch, der einen Schirm verleiht, wenn die Sonne scheint, und der ihn sofort zurückhaben will, wenn es zu regnen beginnt.“ (Mark Twain, eigtl. Samuel Langhorne Clemens, 1835 - 1910) Und dies nicht ohne Grund, denn das Kreditgeschäft ist ein riskantes Geschäft. Ist ein Unternehmen nicht mehr in der Lage, seine Kredite zu bedienen, geht dies auf Kosten der Bank, die im schlimmsten Fall unter der Last der Verluste zusammenbrechen kann.
Um diese Gefahr so weit wie möglich auszuschalten, hat der Baseler Ausschuß für Bankenaufsicht bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich im sogenannten „Baseler Akkord“ von 1988 die Regeln für die Eigenkapitalausstattung der Kreditinstitute festgelegt. Danach müssen Banken Kredite, die sie vergeben, mit acht Prozent Eigenkapital absichern. Wird ein Kreditnehmer zahlungsunfähig, soll die kreditgebende Bank in der Lage sein, diesen Verlust aus eigener Kraft aufzufangen.
Doch dieses Regelwerk ist längst zu starr und zu pauschal, um den tatsächlichen Kosten und Risiken der Kreditvergabe gerecht zu werden. Denn verleiht eine Bank Geld an ein Unternehmen mit guter Bonität, so ist der erwirtschaftete Gewinn bei gleicher Bereitstellung von Eigenmitteln aufgrund des niedrigeren Zinssatzes geringer als bei einem Kredit an einen Schuldner mit einem höheren Risiko, der daher auch einen höheren Zinssatz ausgleichen muß. Daher werden seit 1999 in den Konsultationspapieren zu „Basel II“ schwerpunktmäßig die Eigenkapitalvorschriften neu diskutiert und mit dem Anspruch überarbeitet, der notwendigen Differenzierung der Kreditrisiken Rechnung zu tragen. Diese sollen nun nicht mehr pauschal, sondern der Bonität des Schuldners entsprechend mit Eigenkapital abgesichert werden. Entsprechend abhängig von der Kreditwürdigkeit sind daher auch die Konditionen der Kreditvergabe und die Zinssätze.
Doch der Versuch, die Risiken des Bankgeschäfts so differenziert wie möglich zu erfassen und für alle Betroffenen angemessen zu regulieren, gestaltet sich als schwieriger Prozeß. Kritik bei Verbänden, Politikern, betroffenen Unternehmen und Branchen im In- und Ausland entzündet sich. So wird angesichts der bisher vorgebrachten Änderungswünsche der Zeitplan, das Regelwerk bis Ende 2003 zu verabschieden, damit es Anfang 2007 in Kraft treten kann, zunehmend unrealistisch.